Verordungsformular
Tarif: Die Kosten für eine ärztlich verordnete ergotherapeutische Behandlung werden
von den Kranken- Unfall- und Invalidenversicherungen übernommen. Die Versicherer
übernehmen somit die Behandlungskosten, fordern jedoch 10% des Rechnungsbetrages
als Selbstbehalt zurück.
Verordungsformular Ergotherapie, download PDF